Langhammer Consulting Logo Zurück zur Übersicht
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Langhammer Consulting GmbH · Sumpfstrasse 26, 6312 Steinhausen (ZG), Schweiz

§ 1 Geltungsbereich und Vertragseinbeziehung

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Langhammer Consulting GmbH, Sumpfstrasse 26, 6312 Steinhausen (ZG), Schweiz (nachfolgend «Anbieter») und ihren Kunden (nachfolgend «Kunde») über Dienstleistungen im Bereich Digitalisierung, Prozessoptimierung, KI-basierter Automatisierungen sowie Implementierung und Betreuung webbasierter Softwarelösungen (SaaS).

(2) Diese AGB werden durch Bezugnahme im Angebot, in der Auftragsbestätigung, im Vertrag oder in einer entsprechenden E-Mail Bestandteil aller Verträge. Eine separate Annahme oder Unterzeichnung der AGB ist nicht erforderlich.

(3) Es gelten ausschliesslich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB des Anbieters. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

(4) Diese AGB gelten ausschliesslich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Konsumenten werden nicht abgeschlossen.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich der Konzeption, Implementierung, Integration und Betreuung digitaler Prozesse. Schwerpunkt sind KI-basierte Automatisierungslösungen, insbesondere unter Verwendung von Workflow-Plattformen (z.B. n8n, Make), Large Language Models (LLM) und SaaS-Diensten Dritter.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschliesslich aus dem jeweiligen Angebot, Projektplan, der Leistungsbeschreibung oder der Auftragsbestätigung.

(3) Der Anbieter schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine Umsatzsteigerung, Lead-Konversion, Mitarbeitergewinnung oder Kandidatenqualität.

(4) Soweit der Anbieter KI-basierte Systeme einsetzt, schuldet er eine standardisierte und nach anerkannten Standards qualitätsgesicherte Verarbeitung. Eine deterministische Fehlerfreiheit kann aufgrund der probabilistischen Natur von KI-Modellen technologiebedingt nicht garantiert werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-Systeme in Einzelfällen unerwartete Ausgaben (sog. Edge Cases, Halluzinationen oder Klassifikationsfehler) erzeugen können, ohne dass darin ein Mangel der Leistung liegt.

§ 3 Mitwirkungspflichten und Inputqualität

(1) Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge, Lizenzen und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig bereitgestellt werden.

(2) Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für:

  • a) die Auswahl und Beschaffung der für den Betrieb notwendigen externen SaaS-Lösungen sowie deren rechtskonformen Einsatz,
  • b) die Qualität, Vollständigkeit und Spezifikationskonformität der dem Anbieter oder den Workflows übermittelten Eingangsdaten (insbesondere Dokumenttypen, Dateiformate, Datenstrukturen),
  • c) die Plausibilitätsprüfung und qualitätsgesicherte Freigabe von Ausgaben automatisierter oder KI-gestützter Workflows vor deren Verwendung gegenüber Dritten (z.B. Versand von E-Mails, Veröffentlichung von Inhalten, Übermittlung an Bewerber, Kandidaten oder Leads),
  • d) die Einhaltung aller anwendbaren rechtlichen Vorgaben für die von ihm bereitgestellten oder verarbeiteten Daten, einschliesslich datenschutz-, arbeits- und urheberrechtlicher Bestimmungen.

(3) Workflows und Automatisierungen sind ausschliesslich für die im Projektplan oder Angebot beschriebenen Eingangsdaten und Anwendungsfälle ausgelegt. Die Verarbeitung abweichender Daten oder die Verwendung in nicht spezifizierten Anwendungsfällen erfolgt auf alleiniges Risiko des Kunden.

(4) Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch mangelnde, verspätete oder qualitativ unzureichende Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend und können vom Anbieter gesondert nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz abgerechnet werden.

§ 4 Leistungserbringung und Drittanbieter

(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und unter Beachtung der anerkannten Standards.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Pflichten geeigneter Dritter (Subunternehmer, freie Mitarbeiter, Cloud- und KI-Dienstleister) zu bedienen. Ein Anspruch des Kunden auf persönliche Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter besteht nicht.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, Termine und Abläufe nach Absprache mit dem Kunden anzupassen, sofern dies für die ordnungsgemässe Durchführung erforderlich ist.

(4) Soweit für die Leistungserbringung Dienste Dritter (insbesondere LLM-Anbieter wie OpenAI, Anthropic, Google; sowie Plattformen und Tools wie n8n, PhantomBuster, Google Workspace, Microsoft 365, LinkedIn, Airtable und vergleichbare) verwendet werden, wird der Kunde hierauf im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung hingewiesen. Änderungen an Schnittstellen, Modellen, Modellverhalten, Verfügbarkeiten, Lizenzbedingungen oder Konditionen dieser Drittanbieter liegen ausserhalb des Einflussbereichs des Anbieters und stellen keinen Mangel der Leistung des Anbieters dar.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, eingesetzte Drittanbieter durch funktional gleichwertige Alternativen zu ersetzen, soweit dadurch die vereinbarten Leistungen nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

§ 5 Abnahme und Mängelrüge

(1) Sofern eine Abnahme vereinbart oder nach der Natur des Vertrages geboten ist, hat der Kunde das abgelieferte Werk innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen und entweder ausdrücklich abzunehmen oder Mängel schriftlich (E-Mail genügt) zu rügen.

(2) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge, gilt das Werk als stillschweigend abgenommen. Dasselbe gilt bei produktiver Inbetriebnahme oder Nutzung des Werks durch den Kunden.

(3) Ein Mangel liegt vor, wenn das Werk wesentlich von der vereinbarten Leistungsbeschreibung abweicht. Keinen Mangel im Sinne dieser AGB stellen insbesondere dar:

  • a) gelegentliche Edge Cases, Klassifikationsfehler oder unerwartete Ausgaben KI-basierter Systeme,
  • b) Auswirkungen, die ihre Ursache in fehlerhaften, unvollständigen oder nicht spezifikationskonformen Eingangsdaten haben,
  • c) Beeinträchtigungen, die auf Änderungen, Ausfälle oder Fehlfunktionen von Drittanbietern zurückzuführen sind,
  • d) das Ausbleiben eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.

(4) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Anbieter zunächst das Recht und die Pflicht zur Nachbesserung. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unter Berücksichtigung der nachstehenden Haftungsregelungen im Übrigen unberührt.

(5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein (1) Jahr ab Abnahme bzw. ab Zeitpunkt der stillschweigenden Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot vereinbarten Preis. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und etwaiger weiterer gesetzlicher Abgaben.

(2) Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Bei Projekten mit einem Gesamtvolumen über CHF 5'000 ist der Anbieter berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme zu Projektbeginn zu verlangen.

(4) Wiederkehrende Vergütungen (z.B. monatliche Wartungs-, Support- oder Servicepauschalen) werden im Voraus zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Rechnung gestellt.

(5) Drittanbieterkosten (z.B. API-Gebühren, Lizenzkosten, Tool-Abonnements, Cloud-Ressourcen) trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Anbieter kann diese Kosten direkt weiterverrechnen oder beim Kunden auf dessen Rechnung führen lassen.

(6) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie entstandene Mahnkosten zu berechnen und seine Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang einzustellen. Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Zusammenarbeit wird für die im jeweiligen Angebot oder Hauptvertrag festgelegte Laufzeit vereinbart.

(2) Eine ordentliche Kündigung des Kunden vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen, soweit nicht im Einzelvertrag explizit etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Das Recht beider Parteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wesentlicher Vertragsverletzung trotz Abmahnung, Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder Eröffnung eines Insolvenz- bzw. Konkursverfahrens.

(4) Kündigt der Kunde den Vertrag aus einem nicht vom Anbieter zu vertretenden Grund vorzeitig, bleibt der Anspruch des Anbieters auf die vereinbarte Vergütung bestehen. Der Kunde kann nachweisen, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Kündigungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt diesem Erfordernis.

§ 8 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) Alle vom Anbieter erstellten oder konfigurierten Konzepte, Texte, Automatisierungen, Workflows, Prompts, Designs, Dokumentationen und Softwarekonfigurationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.

(2) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zu den vertraglich vereinbarten Zwecken.

(3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Bestandteile mit Wiederverwendungscharakter (z.B. generische Workflow-Templates, Code-Bibliotheken, Prompt-Strukturen, Dokumentationsmuster) auch für andere Kunden zu nutzen, sofern keine kundenspezifischen Daten oder Geschäftsgeheimnisse betroffen sind.

(4) Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte oder eine Bearbeitung durch Dritte ohne vorherige Zustimmung des Anbieters ist nicht gestattet.

§ 9 Haftung und Haftungsbegrenzung

(1) Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und in diesem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung des Anbieters ist im Übrigen, soweit gesetzlich zulässig, der Höhe nach begrenzt:

  • a) bei Projekten mit Festpreis auf die Höhe der für das jeweilige Projekt vereinbarten Nettovergütung,
  • b) bei Dauerschuldverhältnissen (Wartungs-, Support- oder Serviceverträgen) pro Schadensereignis auf die im Schadensjahr für den betroffenen Vertrag vereinbarte Nettojahresvergütung,
  • c) in jedem Fall pro Vertragsverhältnis und Kalenderjahr auf maximal CHF 50'000.

(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverluste, Reputationsschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung oder gegen den Kunden verhängte Bussen, Bussgelder oder Strafzahlungen Dritter (insbesondere nach DSG, DSGVO oder vergleichbaren Regelungen) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Eine Haftung für Leistungen, Verfügbarkeiten, Modellverhalten oder Fehlfunktionen Dritter (insbesondere SaaS-Anbieter, LLM-Anbieter, Cloud-Plattformen, API-Dienste, Integrationsplattformen) ist ausgeschlossen.

(6) Eine Haftung für Schäden, die ihre Ursache haben in:

  • a) fehlerhaften, unvollständigen oder nicht spezifikationskonformen Eingangsdaten des Kunden,
  • b) der unterlassenen Plausibilitätsprüfung oder Freigabe von Workflow-Ausgaben durch den Kunden,
  • c) einer vom Anbieter abweichenden Empfehlung folgenden Entscheidung des Kunden,
  • d) Edge Cases, statistisch seltenen Fehlklassifikationen oder anderen typischen, nicht vollständig vermeidbaren Eigenheiten KI-basierter Systeme,

ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(7) Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter verfallen, sofern sie nicht innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Kenntnis des Schadens und des ersatzpflichtigen Ereignisses gegenüber dem Anbieter schriftlich geltend gemacht werden, soweit gesetzlich zulässig.

§ 10 Höhere Gewalt

(1) Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch höhere Gewalt verursacht werden.

(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Pandemien, Cyberangriffe auf den Anbieter oder seine Drittanbieter, längerfristige Ausfälle wesentlicher Cloud-, KI- oder Telekommunikationsdienste, behördliche Massnahmen, Krieg, Terrorakte, Naturkatastrophen sowie Streiks und Aussperrungen ausserhalb des Einflussbereichs des Anbieters.

(3) In Fällen höherer Gewalt verlängern sich vereinbarte Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als sechzig (60) Tage an, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Diese Pflicht besteht für drei (3) Jahre nach Vertragsende fort.

(2) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) und, soweit anwendbar, der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

(3) Soweit der Anbieter im Rahmen seiner Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schliessen die Parteien gesondert einen Auftragsbearbeitungsvertrag (ADV/AVV) ab, der den Anforderungen des DSG sowie, soweit anwendbar, Art. 28 DSGVO entspricht. Der Kunde ist verantwortlich für den rechtzeitigen Abschluss dieses Vertrages.

(4) Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass im Rahmen der KI-basierten Leistungen Subprozessoren (insbesondere LLM-Anbieter, Workflow-Plattformen, Cloud-Speicher) eingesetzt werden. Eine aktuelle Liste der eingesetzten Subprozessoren wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

(5) Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Rechtmässigkeit der von ihm übermittelten Daten, insbesondere für die Erfüllung von Informations- und Einwilligungspflichten gegenüber den betroffenen Personen (insbesondere Bewerbern, Kandidaten und Leads).

§ 12 Referenznennung

(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden nach erfolgreichem Projektabschluss namentlich als Referenz zu nennen sowie Name und Logo des Kunden im Rahmen von Präsentationen, Webseiten und Marketingmassnahmen zu verwenden.

(2) Wünscht der Kunde dies nicht, kann er der Nennung jederzeit schriftlich widersprechen. Der Widerspruch wirkt für die Zukunft.

§ 13 Zurückbehaltungsrecht

Der Anbieter ist berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung seiner fälligen Vergütungsansprüche Arbeitsergebnisse, Zugänge, Konfigurationen oder Unterlagen zurückzubehalten. Dieses Recht entfällt, soweit es im Einzelfall zu einem unverhältnismässigen Nachteil für den Kunden führen würde.

§ 14 Abwerbeverbot

Während der Dauer der Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach deren Beendigung verpflichten sich beide Parteien, keine Mitarbeiter, Subunternehmer oder freien Mitarbeiter der jeweils anderen Partei aktiv abzuwerben oder durch Dritte abwerben zu lassen. Ausgenommen sind Reaktionen auf allgemein zugängliche Stellenausschreibungen sowie Initiativbewerbungen.

§ 15 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB für laufende Dauerschuldverhältnisse mit einer Vorankündigungsfrist von sechs (6) Wochen anzupassen.

(2) Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang in Schriftform (E-Mail genügt), gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Folge wird der Kunde in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.

(3) Bei Widerspruch des Kunden ist der Anbieter berechtigt, das Dauerschuldverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB ordentlich zu kündigen.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen unter Geltung dieser AGB ist Steinhausen (ZG), Schweiz. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(2) Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen oder Ergänzungen einzelner Verträge bedürfen der Schriftform; E-Mail-Kommunikation genügt diesem Erfordernis. Auf das Schriftformerfordernis kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.

Stand: 28. April 2026 · © Langhammer Consulting GmbH · Vervielfältigung untersagt

© 2026 Langhammer Consulting GmbH · beratung@ralflanghammer.com · Zurück zur Website